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    Visabestimmungen für Mexiko

    Inhalt

    1. 1. VISABESTIMMUNGEN
    2. 2. GELBFIEBER-IMPFPFLICHT
    3. 3. AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
    4. 4. KONSULATE
    5. 5. EINREISEBESTIMMUNGEN (Auswärtiges Amt)
     
    Mexiko

     

    1 . Visabestimmungen
      Touristen Business
    Generelle Visumpflicht Es besteht keine Visumpflicht Es besteht keine Visumpflicht
    Visumfreiheit für
    Deutsche Staatsangehörige
    90 Tage visumfrei 90 Tage visumfrei
    Möglichkeit der
    Visumerteilung bei Einreise
    Deutsche Touristen benötigen kein Visum (für die Dauer von 90 Tagen) Deutsche benötigen kein Visum (für die Dauer von 90 Tagen)
    Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten sie bei der mexikanischen Botschaft oder beim mexikanischen Generalkonsulat, während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf den Gültigkeitszeitraum geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.
    Visum-Verlängerung vor Ort Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft oder das mexikanische Generalkonsulat hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
    Registrierungspflicht vor Ort
    Einreisedokument Reisepass
    Den Visumantrag und die detaillierten Anforderungen
    finden Sie hier

     

     


     

     


    2 . Gelbfieber-Impfpflicht

    Information zu Gelbfieber
    Die Gelbfieberimpfung ist lebensnotwenig bei Reisen in Risikogebiete.
    Informieren Sie sich zusätzlich bei einem Tropeninstitut in Ihrer Nähe oder im Internet (z.B. www.rki.de)

    Gelbfieber Ansteckungsgefahr Nein
    Gelbfieber Risikogebiet Nein
    Gelbfieber Impfpflicht Nein

     


    3 . Auslandsreise-Krankenversicherung

    In vielen Ländern besteht Auslandsreise-Krankenversicherungsplicht (AKV)
    Visa werden in diesen Fällen nur gegen Nachweis einer abgeschlossen AKV ausgestellt.

    Unser Partner

    AKV-Pflicht besteht? nein
    AKV empfohlen ja

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    4 . Botschaft/Konsulat


    klicken Sie hier

     



    5. Einreisebestimmungen Auswärtiges Amt

    Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland

     

    Einreisebestimmungen Auswärtiges Amt

    Haftungsauschluss Auswärtiges Amt
    Die Darstellung der Einreisebestimmungen und die Links auf Seiten des Auswärtigen Amts ist mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt. Das Auswärtigen Amt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass auch das Auswärtigen Amt keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen übernimmt. Wir raten daher, dass Kunden/Reisende bei Reisen in Krisenregionen auch direkt Informationen bei der deutschen Vertretung im Reiseland, bei der Vertretung des Landes in Deutschland und beim Reiseveranstalter eingeholt werden.

     

    Haftungsauschluss Auslandsvisum.de
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    Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert