Der neue Reisepass – ePass
Seit November 2005 werden in Deutschland Reisepässe ausgegeben, die mit einem kleinen Chip zur drahtlosen Übertragung von Daten ausgestattet sind. Auf diesem Chip werden Personendaten, ein digitales Passfoto sowie biometrische Daten des Passinhabers gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden auch Fingerabdrücke gespeichert. ePässe müssen u.a. wegen der Fingerabdrucknahme persönlich beantragt werden. |
Diese Pässe sind notwendig zur Einreise in die USA. Natürlich können Sie auch heute noch den alten Reisepass ohne Chip beantragen, mit dem Sie in alle Länder - außer USA - einreisen dürfen.
Auch für Visa werden die üblichen Reisepässe akzeptiert.
Woran ist ein ePass erkennbar?
Das Symbol auf dem Umschlag des elektronischen Passes steht für den ePass.
Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar.
Welche Daten sind im ePass gespeichert?
Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert:
• zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit;
• zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum.
Außerdem sind im ePass so genannte biometrische Daten gespeichert:
• im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis 31. Oktober 2007) das Passfoto;
• im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 1. November 2007) das Foto und zwei Fingerabdrücke.
Was kostet der ePass?
Aufgrund des technischen Aufwandes für Sicherheit und Datenschutz musste die Gebühr für die Ausstellung eines Passes im November 2005 angehoben werden. Im Einzelnen entstehen beim ePass Kosten für
• das Passbuch,
• den Speicherchip,
• die Erfassung der biometrischen Daten und
• ihre Aufnahme in den Pass.
Mit der Einführung der Fingerabdrücke im ePass (Antragsdatum ab 1. November 2007) werden die Gebühren nicht angehoben: Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet in Deutschland weiterhin 59 Euro.
Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird, beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Damit liegt der deutsche ePass beim internationalen Preisvergleich im unteren Drittel.
Behalten alte Pässe ihre Gültigkeit?
Ja. Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist also nicht erforderlich.
Aufgrund der Gültigkeitsdauer alter Pässe sind ab November 2007 drei verschiedene Passtypen im Umlauf:
• Reisepässe ohne Chip,
• elektronische Pässe der ersten Generation, die nur das Passfoto im Chip enthalten,
• elektronische Pässe der zweiten Generation, in denen das Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind.
Neben den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe und Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden.
Warum wurden Gesicht und Fingerabdruck als biometrische Merkmale für den ePass ausgewählt?
Die Zivilluftfahrt-Organisation der Vereinten Nationen (International Civil Aviation Organization, ICAO) entscheidet über Standards für internationale Reisedokumente. Weil das Passfoto seit langem selbstverständlich ist, empfahl die ICAO die Verwendung des Passfotos auch zur Speicherung im Chip elektronischer Pässe.
Für den Fingerabdruck als zweites biometrisches Merkmal entschieden sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aufgrund der hohen Praxistauglichkeit der hierzu entwickelten Aufnahme und Erkennungssysteme. Zwei verschiedene biometrische Merkmale erhöhen überdies die Flexibilität bei Kontrollen. So kann zukünftig je nach Kontrollsituation ausgewählt werden, ob bei biometrisch unterstützten Kontrollen das Foto und / oder die Fingerabdrücke überprüft werden.
Biometrische Fotos
Was ist bei Fotos für den ePass zu beachten?
Mit dem elektronischen Reisepass wurden am 1. November 2005 neue, für biometrisch unterstützte Kontrollen erforderliche Passbildvorgaben eingeführt. Sie basieren auf den Spezifikationen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der für die Normung von Reisedokumenten zuständigen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
Diese Fotos neuen Typs werden nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Zur Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger sind die neuen Vorgaben auf Wunsch auch für andere Dokumente anwendbar (z.B. für Personalausweise und Führerscheine).
Die Entscheidung über die Zulassung eines Fotos für den ePass trifft die jeweilige Passbehörde. Dabei werden auch Ausnahmefälle (z.B. aus medizinischen Gründen) geprüft. Die Behörden sind verpflichtet, Lichtbilder, die nicht den Anforderungen entsprechen, zurückzuweisen. Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto lauten:
1. Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein.
2. Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone entsprechen.
3. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
4. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.
Kopfhaare müssen nicht komplett abgebildet sein. Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind erlaubt.
Gelten für Kinderbilder dieselben Anforderungen wie für die Passfotos von Erwachsenen?
Nein. Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen. Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig. Auch für Kinder ist jedoch eine „Frontalaufnahme“ vorgeschrieben. Nähere Einzelheiten sind der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone für Kinder zu entnehmen.
Formate
Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bitte lassen Sie die Fotos nicht schneiden.
Fingerabdrücke
Wie werden die Fingerabdrücke für den ePass aufgenommen?
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde mithilfe von Scannern aufgenommen.
Wenn man den Finger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck sekundenschnell elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.
In der Regel werden die beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Die Software wählt dann vor Ort automatisch den besten Abdruck aus. Wenn nötig, können auch andere als die Zeigefinger verwendet werden. Die kleinen Finger werden dabei niemals herangezogen. Normalerweise dauert der Passantragsprozess nur wenig länger als vor Einführung der Fingerabdrücke.
Werden auch von Kindern die Fingerabdrücke aufgenommen?
Nein. Ab 1. November 2007 gilt: Ein ePass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab zwölf Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein ePass ausgestellt. Auch dann werden allerdings bei Kindern unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Wie sehen die Fingerabdruck-Scanner aus?
Ab 1. November 2007 sind in den Passbehörden in Deutschland zwei unterschiedliche Gerätetypen im Einsatz.
Die nachfolgende Abbildung zeigt beide Scanner-Typen sowie Utensilien zur regelmäßigen Säuberung der Auflagefläche.
Was passiert bei Verletzungen der Hände bzw. Finger?
Entscheidend ist der voraussichtliche Zeitpunkt der Genesung. Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen (z.B. Hand oder Arm in Gips), die innerhalb von drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Falls kurzfristig ein Reisedokument benötigt wird, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Was passiert bei langfristigen medizinischen Einschränkungen, Behinderungen oder Amputationen?
Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen, die nicht binnen drei Monaten überwunden sind, wird ein regulärer ePass ausgestellt.
Je nach Situation wird in diesen Fällen nur ein bzw. kein Fingerabdruck im Chip gespeichert.
Kann auf Wunsch auch ein ePass ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden?
Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden.
Quelle: Bundesministerium für Inneres, Link:
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