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    • Ihr Team von Auslandsvisum.de,
    • 28.09.2017
    • Visum-Service-Agentur
    • Schieritzstrasse 33
    • D-10409 Berlin

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     Ausgewählt im Schritt 2: Arbeitsvisum für Brasilien
    Erforderliche Unterlagen pro Person
    1. 

    Visumformular
    1 x Visumantrag
    Antragsformular (PEDIDO DE VISTO) in einfacher Ausfertigung, ausgefüllt in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine in englischer oder portugiesischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen


    Visumformular
    herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
    Hier klicken



    2. 

    Foto
    2 x Passfoto
    (3x4 oder 5x7cm) frontal, heller Hintergrund, 2 identische Fotos

    3. 

    Reisepass
    Reisepass im Original
    Gültigkeit: bei Ankunft in Brasilien noch min. 6 Monate
    1 freie Seite

    4. 

    Allgemeines Für Nicht-Deutsche
    Die Visumbefreiung gilt generell für Bürger folgender Staaten: Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Island , Israel, Italien, Kolumbien, Kooperative Republik Guyana, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Malaysia, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Malteser Orden, Süd-Korea, Südafrika, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Surinam , Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Trinidad und Tobago, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen) (Stand. Jan 2006). Sollten Sie zu einer anderen Gruppe gehören, so wenden Sie sih bitte persönlich an die Botschaft.

    5. 

    Gebühr
    Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von EUR 126,50 (zzgl. 23 EUR für Legalisierung) erhoben. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, kostenlos erteilt. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 115,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 115,00 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa). Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 178,25.

    6. 

    Polizeiliches Führungszeugnis
    Ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate und EUR 23,00 für die Legalisierung. Für die Erteilung von Visa auf der Grundlage von Artikel Nr. 6 der Normenkonkretisierenden Regelung 61, 8/12/2004 (maximale, nicht verlängerbare Aufenthaltsdauer in Brasilien 90 Tage) ist die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses nicht notwendig.

    7. 

    Arbeitserlaubnis
    Für Personen, die in Brasilien arbeiten werden, wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis vom künftigen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde Coordenação Geral de Imigração do Ministério de Trabalho – (Koordinationsstelle für Einwanderungsfragen im brasilianischen Arbeitsministerium) gestellt. Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erhält die zuständige konsularische Vertretung die Genehmigung, das entsprechende Visum auszustellen.

    8. 

    Nachweis über Gelbfieberimpfung
    Internationales Impfzeugnis oder - falls erforderlich - ärztliches Attest
    Impfungen: Reisende, die innerhalb der letzten drei Monate eines der Länder besucht haben, die in der nachstehenden Liste aufgeführt sind, müssen bei der Einreise nach Brasilien über ein internationales Impfzeugnis eine erfolgte Schutzimpfung gegen Gelbfieber nachweisen. Angola, Äquatorial Guinea, Äthiopien, Benin, Bolivien, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Elfenbeinküste, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana,Guayana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama,Peru, Republik Kongo, Republik Tschad, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Surinam, Tansania, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda, Venezuela, Zentralafrikanische Republik. Die Gesundheitsbehörden von Drittstaaten können von Personen, die aus Brasilien ausreisen (Brasilianer und Ausländer) ein internationales Zeugnis über die erfolgte Gelbfieberimpfung verlangen.

    Bitte stellen Sie jetzt die erforderlichen Unterlagen zusammen. Füllen Sie die Anträge in geforderter Anzahl aus und unterschreiben Sie diese.

    Bitte fügen Sie noch die Überweisungskopien und weiteren Dokumente hinzu, und reichen die kompletten Unterlagen beim zuständigen Konsulat ein.

    Arbeitsvisum, Brasilien (Standard)
    Bearbeitungszeit: 10 Tage
    Visumgültigkeit: 90 Tage
    Max. Aufenthaltsdauer: 90 Tage
    Anzahl Einreisen: mehrmalig
    Konsulargebühren Person:  149,00 €
    Zuständiges Konsulat (bzw Botschaft): Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
    Wallstraße 57
    10179 Berlin-Mitte
    Gesamtpreis des Visum
    Konsulargebühr (ohne USt.)
    Service-Gebühr (inkl. USt.)
    versand (inkl. USt.)

    Konsulargebühr
    Konsulargebühr 149,00 €

    Service-Gebühr
    Standard-Gebühr 25,00 €
    Express-Gebühr 45,00 €
    Same-Day-Gebühr 75,00 €

    Versand
    Standard 5,00 €
    Express 18,00 €
    Express vor 12:00 20,00 €

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    Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert