• ACHTUNG
     
    • Leider können wir vorübergehend unseren Service nicht anbieten.

    Alle zum 30.09.2017 eingegangenen Aufträge werden selbstverständlich noch bearbeitet.

    Wir entschuldigen die vorübergehenden Unannehmlichkeiten und freuen uns auf baldige Rückkehr.

    • Ihr Team von Auslandsvisum.de,
    • 28.09.2017
    • Visum-Service-Agentur
    • Schieritzstrasse 33
    • D-10409 Berlin

    info@auslandsvisum.de

  •  
  •  
Formulare

 

  • Bankkonto
  • KTO 4444 84 39
  • BLZ 360 100 43
  • Postbank AG, Essen
  •  
  •  
Reisebüros
  • Werden Sie unser Partner.
  • Fragen Sie nach unserem
  •  
  •  
  •  
  •  

  • Für russische Visa
    akkreditierte Versicherung
  •  
  • Auslandsreise-
    krankenversicherung
     

 

  •  
  •  
  •  

     
    Visa-Information zu Deutschland

     

    Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
    Nur im begründeten Einzelfall und bei einem öffentlichen Interesse an der Beschäftigung kann Qualifizierten eine Arbeitserlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilt werden (§18 AufenthG). Der Zugang zum Arbeitsmarkt besteht grundsätzlich nur dann, wenn für die Stellenbesetzung bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Daher muss der Bewerber zunächst ein Arbeitsangebot finden. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit muss über die zuständige deutsche Botschaft am gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers gestellt werden. Die Arbeitsagentur stimmt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nur zu, wenn die Stelle nicht mit einem bevorrechtigten Arbeitssuchenden besetzt werden kann. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für Hochqualifizierte. Als „hoch qualifiziert“ gelten Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position sowie andere Spezialisten und Angestellte mit Berufserfahrung, die ein Gehalt in einer bestimmten Höhe erhalten (2008: 86400 € im Jahr). Für Hochqualifizierte ist von Anfang an die Gewährung eines Daueraufenthalts vorgesehen, sie können sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit- oder nachziehende Familienangehörige, Ehegatte und Kinder, sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Selbständige Erwerbstätigkeit
    Für Selbstständige besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (§21 AufenthG), wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis vorliegt, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist. Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in der Regel dann ausgegangen, wenn mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen und mindestens 500 000 Euro investiert werden. Im Übrigen richtet sich die Beurteilung der Voraussetzungen insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann auch erteilt werden, wenn völkerrechtliche Vergünstigungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bestehen. Nach drei Jahren besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sich die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt gesichert ist.

    Erwerbstätigkeit nach dem Studium in Deutschland
    Ausländische Studenten können nach erfolgreichem Studienabschluss in Deutschland für die Suche eines ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes ein Jahr in Deutschland bleiben. Bei passendem Arbeitsangebot wird die Aufenthaltserlaubnis seit 01.11.2007 ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt http://www.aufenthaltstitel.de/hschulabszugv.html

    Einbürgerung
    Eine Einbürgerung ist grundsätzlich möglich, wenn man sich acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat (§10 StAG).

    Kontakt
    Antworten zum Ausländerrecht, Einbürgerung, Schengen-Visum, Einreise nach Deutschland, erfahren Sie hier von der Rechtsanwältin Sabine Reeder.
    Telefonhotline: 0900 - 1867 9000 48 (1,99 EUR / Minute)

    (weitere Informationen finden Sie unter Visabestimmungen)

     
     
    Für dieses Land wird dieser Service nicht angeboten

    Leider können wir unseren Visum-Service für dieses Land im Moment nicht anbieten!

    Zurück zur Startseite

    Favoriten WongMister-Wong Yahoo!Yahoo Bookmark bei: GoogleGoogle Linkarena Bookmark bei: YiggYigg deliciousdel.icio.us weitere

    Haftung für Inhalte

    Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

    Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

    Haftung für Links

    Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

    Urheberrecht

    Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

    Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

    Wir räumen Besuchern jedoch das Recht ein, die Download-Dateien (pdf-Dokumente) die auf den Internetseiten bereitgestellt werden zu speichern und zu vervielfältigen sofern die Urheberschaft in solchen Vervielfältigungen ausdrücklich gekennzeichnet wird. Jede gewerbliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt.

    Datenschutz

    Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzstets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

    Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

    Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

    Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert